Rechtsgebiete

Ich bin schwerpunktmäßig im Bereich des Migrationsrecht und als Strafverteidigerin tätig. Das Migrationsrecht erstreckt sich von der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zu verschiedenen Zwecken über die Schaffung unbefristeter Bleibemöglichkeiten durch eine Niederlassungserlaubnis bis hin zur Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft. Als Strafverteidigerin verteidige ich überregional und stehe Ihnen in Ihrem Strafverfahren vor allen Instanzen und in allen Verfahrensabschnitten zur Seite. In ausgewählten Fällen begleite und vertrete ich Betroffene von Straftaten in der Nebenklage.

Zugleich bearbeite ich die sich mit dem Migrationsrecht überschneidenden Rechtsgebiete. Hierzu zählen insbesondere die Gründung eines Unternehmens nach der Migration, einvernehmliche Scheidungen und weitere zivilrechtliche und bürokratische Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Migrationsprozess. Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihren individuellen Fall zu erörtern.

Näheres zu meinen Schwerpunkten finden Sie hier:

STRAFRECHT

Als Strafverteidigerin stehe ich Ihnen in allen Bereichen des Strafrechts und in jedem Verfahrensstadium zur Seite und unterstütze Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist es häufig sinnvoll, sich so früh wie möglich rechtlich beraten und ggf. durch eine Rechtsanwältin vertreten zu lassen. Durch die Mitwirkung einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens kann rechtzeitig zu Ihren Gunsten eingegriffen und auf den Ablauf und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss genommen werden. So kann möglicherweise die Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung in Betracht kommen. Die Rechtsanwältin nimmt für Sie auch Akteneinsicht und schafft so die Grundlage für das Festlegen der weiteren Verteidigungsstrategie.

Zu den von mir im Strafrecht bearbeiteten Teilgebieten gehören – um nur einige Beispiele zu nennen – unter anderem Betäubungsmittelsachen (z.B. Besitz von oder Handel mit Drogen), Eigentums- und Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl und Betrug), Körperverletzungen und Beleidigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, das Jugendstrafrecht (für Jugendliche und Heranwachsende), die Strafvollstreckung nach dem Urteil sowie die Nebenklagevertretung beispielsweise für Opfer rassistischer oder antisemitischer Übergriffe.


MIGRATIONSRECHT

Meine Arbeit im Migrationsrecht geht nicht zuletzt auf meine persönlichen Erfahrungen sowie meine langjährige Tätigkeit in der Beratung internationaler Studierender und anderer Migrant*innen zurück.

Ich helfe Ihnen insbesondere im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht, etwa bei der Erlangung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler und Künstler, zur Aufnahme einer Beschäftigung, zum Studium, in der Ausbildung, bei Familienzusammenführung oder für Hochqualifizierte), bei der Gewährung unbefristeter Aufenthalte (als Niederlassungserlaubnis) und in Einbürgerungssachen.

Darüber hinaus berate ich Sie gerne in anderen Rechtsgebieten, die hiermit im Zusammenhang stehen, zum Beispiel bei selbstständigen Unternehmern und freiberuflichen Neugründungen oder im Arbeitsrecht.

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